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Umweltschutz

Für Öfen und Kamine in Privathaushalten soll der Bundestag am Donnerstag neue Grenzwerte zum Feinstaubausstoß erlassen. Die erste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz soll die bisherigen Regeln aus dem Jahr 1988 dem aktuellen Stand der Technik anpassen. Rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub. Für so genannte kleine und mittlere Feuerungsanlagen in privaten Haushalten und kleinen Betrieben soll der Bundestag deshalb am Donnerstag, 3. Dezember 2009, nach halbstündiger Debatte ab 18.20 Uhr die "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" beschließen. Der Umweltausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (16/135) vorgelegt.
 
Emissionswerte an den Stand der Technik anpassen
Die bisherigen Bestimmungen stammen noch aus dem Jahr 1988. "Kleine und mittlere Festbrennstofffeuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sind eine bedeutende Quelle für besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe", heißt es in der Verordnung der Bundesregierung (17/74). "Insbesondere Altanlagen sind für die hohe Feinstaubbelastung verantwortlich."
 
Vorrangiges Ziel der Novellierung sei es deshalb, die Emissionswerte dem heutigen Stand der technischen Möglichkeiten anzupassen.
 
Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine
In der Verordnung wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Sie enthält zudem eine genaue Liste mit allen Brennstoffen, die in den Anlagen verbrannt werden dürfen.
 
Die Emissionsgrenzwerte sollen stufenweise verschärft werden. So sind verschiedene Grenzwerte vorgesehen für Anlagen, die bereits installiert sind, für solche, die kurz nach Inkrafttreten der Verordnung errichtet werden, und für diejenigen, die ab 2015 installiert werden.
 
Einmalige Mehrkosten von 100 bis 500 Euro
Auf die Verbraucher sieht die Regierung keine großen Kosten zukommen. Wer erstmalig eine Kleinfeuerungsanlage errichte, habe nur mit geringfügigen Mehrkosten zu rechnen, heißt es in der Verordnung. Für Betreiber von Altanlagen würden sich die Kosten einmalig auf schätzungsweise 100 bis 500 Euro im Durchschnitt belaufen.
 
Die Verordnung geht auf eine Initiative des Bundesumweltministeriums aus der letzten Legislaturperiode zurück. Der Bundesrat hat ihr bereits am 16. Oktober 2009 im Grundsatz zugestimmt. Wenn der Bundestag sie am Donnerstag beschließt, kann sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie würde dann sieben Wochen später in Kraft treten
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