Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ofenersatzteil Portal für Europa

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AGB
 
     
  1. Vertragsschluß;      Lieferungsvorbehalt
  2.  
  3. Preise, Liefer- und      Versandkosten
  4.  
  5. Zahlungsmethoden und      -bedingungen
  6.  
  7. Eigentumsvorbehalt
  8.  
  9. Liefer- und Versandbedingungen
  10.  
  11. Transportschäden
  12.  
  13. Mängelhaftung und Garantie
  14.  
  15. Haftung
  16.  
  17. Schlussbestimmungen
 
Allgemeine Bestimmungen
 
Die EWB Ofenersatzteile UG (haftungsbeschränkt) (nachstehend auch EWB) bietet Kunden (Verbraucher und Unternehmer) über den eigenen Online-Shop (https://www.ofenersatzteil.shop) vorwiegend Ofenersatzteile, insbesondere Verschleißteile und Zubehör an.
 
Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge zwischen EWB und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der Anerkennung von EWB.
 
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
1. Vertragsschluss im Onlineshop, Lieferungsvorbehalt
 
Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar; dabei handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, EWB ein verbindliches Angebot zum Kauf des Produkts zu unterbreiten. Mit der Bestellung im Onlineshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bestätigt EWB dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich nicht um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. EWB ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von vierzehn Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder mit Zugang der ausgelieferten Ware beim Kunden erklärt werden. Andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
 
EWB behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt.
 
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn EWB die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird EWB den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
 
2.Preise, Liefer- und Versandkosten
 
Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. Sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
 
Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und - sofern der Kunde Unternehmer ist - Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
 
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung, ist EWB dazu berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen, wenn EWB auf diese Mehrkosten bei Vertragsschluss hingewiesen hat.
 
Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er schuldhaft nicht die richtige Adresse angegeben hat.
 
3.Zahlungsmethoden und -bedingungen
 
Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Darüber hinaus kann im Fall der Selbstabholung der Ware die Zahlung in bar erfolgen. Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei EWB. Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei Nichtzahlung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu leisten.
 
4.Eigentumsvorbehalt
 
Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
 
Wenn der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma EWB abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.
 
5.Liefer- und Versandbedingungen
 
Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse oder per Nachnahme und auf dem Versandwege. Eine Selbstabholung des bzw. der Artikel direkt bei EWB ist - nach der Vereinbarung eines Abholtermins - gegen Barzahlung möglich.
 
Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen.
 
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.
 
Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.
 
6. Transportschäden
 
Die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 gelten, wenn der Abschluss des Kaufvertrags nicht nur für EWB, sondern auch für den Kunden zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte und Ansprüche von Kunden, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.
 
Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
 
War der (auch teilweise) Verlust oder die Beschädigung bei Annahme äußerlich nicht erkennbar, wird der Kunde gebeten, dies EWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von dem Verlust bzw. der Beschädigung anzuzeigen.
 
Der Kunde wird EWB nach besten Kräften unterstützen, soweit EWB diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
 
7. Mängelhaftung
 
EWB haftet nicht für Defekte und Schäden, die nicht auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel der Kaufsache, sondern auf einer unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden oder einem Dritten entstanden sind.
 
EWB ist weder zum Einbau der Ersatzteile noch zu einer Beratung/Unterstützung hinsichtlich des Einbaus verpflichtet. Der Kunde hat grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Ware fachgerecht montiert wird. Dem Kunden wird empfohlen, im Zweifel bei allen Teilen eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durch qualifiziertes Fachpersonal durchführen zu lassen. EWB haftet nicht für Schäden, die allein auf unsachgemäßem Einbau oder unzureichender Pflege bzw. Wartung beruhen. Macht der Kunde unberechtigt und schuldhaft Gewährleistungsansprüche geltend, obwohl der Defekt der Ware durch einen unsachgemäßen Einbau oder eine unzureichende Pflege bzw. Wartung und nicht durch einen anfänglichen Sachmangel der Kaufsache bedingt ist, hat der Kunde EWB die Kosten zu erstatten, die durch Prüfung der Ware und die weitere Abwicklung der Angelegenheit entstanden sind.
 
Dem Kunden stehen wegen eines anfänglichen Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen EWB zu. Der Kunde hat zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
 
     
  1. Verbraucher haben insoweit die      Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung (Reparatur der      Kaufsache) oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Gegenüber Unternehmern      leistet EWB für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl      Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2.  
  3. Macht der Kunde Nacherfüllung      geltend, ist er auf Verlangen von EWB verpflichtet, die Kaufsache zur      Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung      zur Verfügung zu stellen.
  4.  
  5. Der Kunde kann vom Kaufvertrag      zurücktreten, wenn er EWB zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung      gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist oder aber die      Fristsetzung entbehrlich ist. Eine Entbehrlichkeit liegt nur vor, wenn der      EWB die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat oder besondere      Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den      sofortigen Rücktritt rechtfertigen; beruht die Verweigerung zur Leistung      darauf, dass der Kunde dem Verlangen von EWB nach Absatz 3b) nicht      nachgekommen ist, ist hingegen keine Entbehrlichkeit gegeben. Eine      Fristsetzung ist außerdem entbehrlich, wenn die dem Käufer zustehende Art      der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar ist.
  6.  
  7. Liegen die Voraussetzungen von      § 7 Absatz 3c) Satz 1 nicht vor, haftet EWB nicht für Kosten, die der      Kunde aufwendet, um einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu      beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme).
  8.  
  9. Wenn und soweit EWB zur      Nacherfüllung verpflichtet ist, trägt EWB gegenüber Verbrauchern die zum      Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere      Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; gegenüber Unternehmern      gilt dies nur, wenn EWB – vorbehaltlich § 9 dieser AGB – in Bezug auf die      mangelhafte Sache fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Sofern der      Verbraucher Ersatzlieferung verlangt und entweder nur diese Art der      Nacherfüllung möglich ist oder aber EWB die Nachbesserung zu Recht      verweigert, darf EWB dann, wenn der Kunde für den Ausbau der mangelhaften      Sache sowie für den Einbau der ersatzgelieferten Sache Kosten in      unverhältnismäßiger Höhe begehrt, den Erstattungsbetrag auf einen      angemessenen Betrag beschränken.
 
Handelt es sich um Gebrauchtartikel (z.B. gebrauchte Ersatzteile), beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche ein Jahr ab deren Ablieferung. Eine damit verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit EWB nach § 9 Absatz 1 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
 
Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit EWB nach § 9 Absatz 1 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
 
Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
 
8. Haftung
 
EWB haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EWB, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet EWB für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet EWB für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
 
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet EWB, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.
 
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
 
9. Schlussbestimmungen
 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
 
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von EWB. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
 
EWB ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
 
 
Garantiebedingungen
 
     
  1. Soweit EWB ausdrücklich im      Zusammenhang mit dem Angebot für eine Kaufsache (nachfolgend „Sache“) für      den Endkunden (nachfolgend „Kunde“) eine bestimmte Garantie abgibt, gelten      die nachfolgenden Bestimmungen.
  2.  
  3. Dem Verbraucher stehen im      Rahmen der Gewährleistung die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung,      Minderung, Rücktritt und Schadenersatz zu; diese werden durch die      Einräumung einer Garantie weder eingeschränkt noch ausgeschlossen.
  4.  
  5. Garantiegeber ist EWB
  6.  
  7. Für diese Garantie gilt das      Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
 
Umfang der Garantie
 
     
  1. Der Umfang der Garantie richtet      sich grundsätzlich nach den konkreten Angaben von EWB anlässlich des      Angebots. EWB garantiert damit grundsätzlich, dass innerhalb der      Garantiezeit die Sache oder der beschriebene Teil der Sache frei von      Material- oder Verarbeitungsfehlern ist oder die angegebene Eigenschaft      besitzt.
  2.  
  3. Die Garantiezeit ergibt sich      aus der Artikelbeschreibung ab Zugang der Ware beim Kunden. Der Anspruch      aus der Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Anspruch nicht      innerhalb von sechs Monaten nach dem Garantiefall (§ 3) bei EWB geltend      macht.
 
 
Garantiebedingungen
 
     
  1. Natürlicher Verschleiß      (Schamotte, Vermiculite, Feuerrost, Glaskeramik und Dichtungen etc.),      sachwidrige Behandlung (z.B. Überhitzen), übermäßige Inanspruchnahme,      Nachlässigkeit und Änderungen ohne Genehmigung des jeweiligen Herstellers      schließen eine Gewährleistung aus.
  2.  
  3. Gewährleistungsansprüche können      nur anerkannt werden, wenn sie nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit      schriftlich bei EWB erhoben werden. Solche Teile müssen der EWB eingesandt      werden. Das ersetzte Stück wird bei Ersatzlieferung oder Gutschrift      Eigentum der EWB
  4.  
  5. Außerhalb des      Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die      Haftung der EWB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für      leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden,      nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen      Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.
 
 
Garantiefall
 
     
  1. Ist die Sache entgegen der      Garantieerklärung nicht frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern oder      fehlt die angegebene Eigenschaft, so kann der Kunde Ansprüche aus dieser      Garantie gegen EWB geltend machen („Garantiefall“).
  2.  
  3. Den Garantiefall hat der Kunde      EWB innerhalb eines Monats nach Eintritt in Textform (Brief, Fax, E-Mail,      etc.) anzuzeigen; zur Einhaltung der Frist ist der Zugang der Mitteilung      bei EWB entscheidend. Der Kunde hat auf Verlangen von EWB ein zu diesem      Zweck zur Verfügung gestelltes Formular zum Garantiefall auszufüllen und      zuzusenden. Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nach den Sätzen 1 und      2 nicht nach, so sind Ansprüche aus dieser Garantie ausgeschlossen.
  4.  
  5. Der Kunde ist verpflichtet, EWB      zur Geltendmachung der Garantie eine Einbaurechnung eines autorisierten      Fachhändlers vorzulegen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle      zur Feststellung eines Mangels und/oder Schadens erforderlichen Auskünfte      zu erteilen und eine Begutachtung der Sache durch Zusendung an EWB zu      ermöglichen. Kommt der Kunde den Mitwirkungspflichten nach den Sätzen 1      und 2 nicht nach, so sind Ansprüche aus dieser Garantie ausgeschlossen.
  6.  
  7. Soweit ein Garantiefall      vorliegt, wird EWB nach eigener Wahl auf eigene Kosten den Mangel beheben      oder eine Ersatzsache an den Kunden senden; darüber hinaus haftet EWB      einmalig für die vergeblichen Einbaukosten der Sache. Soweit diese      unangemessen hoch sind, zahlt EWB nur die üblichen Einbaukosten.
  8.  
  9. Kosten der Einsendung und      Rücksendung der Sache übernimmt im Garantiefall EWB.
 
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